Wichtige Informationen
Für weitere Einzelheiten lesen Sie bitte die nachstehenden Angaben.
Die folgenden Richtlinien und Vorschriften beziehen sich auf alle europäischen juristischen Personen von J.P. Morgan
Gemäß den Anforderungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU) und den entsprechenden technischen Regulierungsstandards ist J.P. Morgan SE (JPMSE) verpflichtet, bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit dem Grundsatz der bestmöglichen Ausführung („Best Execution“) einzuhalten. Die bestmögliche Ausführung bezieht sich auf die Art und Weise, wie Kundenaufträge ausgeführt, platziert oder weitergeleitet werden.
Eine Beschreibung der Vorgehensweise von J.P. Morgan zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung oder Weiterleitung von Kundenaufträgen ist über folgenden Link abrufbar:
Dort wird erläutert, welche Strategien und Hilfsmittel JPMSE verwendet, um Transaktionen in den aufgeführten Anlageklassen auszuführen und die Qualität der Ausführung zu bewerten.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei J.P. Morgan jederzeit gerne zur Verfügung.
Die im 13 Januar 2018 in Kraft getretene neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ist eine Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) mit dem Ziel, innerhalb der EU sicherere und innovative Zahlungsdienste zu fördern.
Das sollten Sie wissen
Mit der ursprünglichen PSD-Richtlinie von 2007 wurde ein EU-Binnenmarkt für Zahlungsdienste geschaffen, um grenzübergreifende Zahlungen einfacher und effizienter zu gestalten. Seit 2007 haben Änderungen und Reformen im Zahlungsverkehr auf eine Überarbeitung der ursprünglichen PSD-Richtlinie gedeutet.
Die neue Richtlinie stellt einen weiteren Schritt in Richtung einer vollständigen Harmonisierung des EU-Zahlungsverkehrsmarkts dar. Weitere Informationen über die neue Gesetzgebung und die damit verbundenen Änderungen finden Sie im Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“ auf der Website der Europäischen Kommission.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 sieht die PRIIP-Verordnung für bestimmte Produkte die Bereitstellung von wesentlichen Informationen in einem gesonderten Dokument vor.
Diese wesentlichen Informationen sollen Ihnen dabei helfen, die Art eines Produkts und die damit zusammenhängenden Risiken, Kosten, potenziellen Gewinne und Verluste einzuschätzen. Die Basisinformationsblätter sollen Sie zudem in die Lage versetzen, die grundlegenden Merkmale eines Produkts besser zu verstehen, um den Vergleich mit anderen Produkten zu erleichtern.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei J.P. Morgan jederzeit gerne zur Verfügung.
Devisentermingeschäfte – 6 Monate
Devisenoptionen – 3 Monate
Erscheinungsdatum: 6 Januar 2023
Diese Datenschutzerklärung wird von JPMorgan Chase & Co und ihren Zweigniederlassungen, ihrer Tochtergesellschaften und ihren verbundenen Unternehmen, die in der Tabelle in Abschnitt 13 unten als Datenverantwortliche genannt sind (zusammen als „J.P. Morgan“, „wir“, „uns“ oder „unser“ bezeichnet), herausgegeben und richtet sich an natürliche Personen außerhalb unserer Organisation, mit denen wir interagieren, einschließlich Besucher unserer Websites (unsere „Websites“), Kunden, Personal von Firmenkunden sowie Drittanbietern und andere Empfänger unserer Dienstleistungen (zusammen als „Sie“ bezeichnet). Definierte Begriffe, die in dieser Datenschutzerklärungverwendet werden, sind in Abschnitt 14 unten erklärt.
Diese Erklärungkann im Laufe der Zeit geändert oder aktualisiert werden, um Änderungen unserer Prozesse in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten oder Änderungen des geltenden Rechts widerzuspiegeln. Wir empfehlen Ihnen, diese Datenschutzerklärungsorgfältig durchzulesen und diese Seite regelmäßig auf Änderungen zu prüfen, die wir gemäß den Bedingungen dieser Datenschutzerklärungvorgenommen haben könnten.
Erscheinungsdatum: 10. März 2021
Das sogenannte Pay-for-Performance Vergütungsprinzip der Bank basiert auf einem Gesamtvergütungsansatz – Grundgehalt und leistungsabhängige, variable Vergütung –, so dass diese mit dem Gesamtergebnis des Unternehmens, des jeweiligen Geschäftsbereiches sowie der individuellen Leistung des Mitarbeiters im Einklang steht. Dies beinhaltet einen ausgewogenen diskretionären Ansatz zur Bewertung der Leistung des Mitarbeiters im Jahresverlauf und erfolgt anhand von vier Leistungskriterien: 1. Geschäftsergebnis, 2. Kunden, 3. Teamarbeit und Mitarbeiterführung sowie 4. Risikomanagement, Kontrollen und Verhalten. Diese Kriterien berücksichtigen kurz-, mittel- und langfristige Prioritäten, die einen nachhaltigen Unternehmenswert schaffen, während auch Risiken, Kontrollen und Verhaltensziele in Betracht gezogen werden.
Um eine angemessene Gesamtvergütung zu ermöglichen, gewichtet die Bank diese Kriterien nicht und berücksichtigt auch andere relevante Faktoren, einschließlich Marktpraktiken. Bei der Leistungsbewertung wird bei den Portfoliomanagern die Performance der relevanten Fonds/Strategien zusätzlich berücksichtigt. Die Leistung eines Portfoliomanagers wird jährlich anhand u.a. folgender Faktoren bewertet:
- das größte Gewicht wird der Anlageperformance im Verhältnis zu den Indizes der Mitbewerber oder der Vergleichsgruppe eingeräumt, wobei die Gewichtung der Anlageperformance im Allgemeinen eher langfristig ausgerichtet ist,
- der individuelle Beitrag des Portfoliomanagers in Bezug auf die Risiko- und Renditeziele des Kunden und
- die Einhaltung der Richtlinien der Bank in Bezug auf Compliance, Risikomanagement, der regulatorischen Vorgaben, einschließlich der Einhaltung der Nachhaltigkeitsrisikopolitik sowie die Wahrnehmung der treuhänderischen Verantwortung gegenüber den Kunden.
Zusätzlich zur Gesamtleistung des jeweiligen Geschäftsbereichs und des Investmentteams wird eine individuelle Leistungsbewertung anhand der oben genannten Kriterien als Bestandteil und unter Berücksichtigung des Geschäftsergebnisses für die finale Festlegung der variablen Vergütung eines Portfoliomanagers herangezogen.
Einführung
Diese Richtlinie legt fest, wie wir J.P. Morgan S.E. („JPMSE“ und einschließlich unserer Niederlassungen „J.P. Morgan Private Bank“) die Aktionärsmitwirkung in unsere Anlagestrategie integrieren, wenn J.P. Morgan Private Bank Kundenportfolios im Rahmen eines treuhänderischen Anlagemandats verwaltet. In Übereinstimmung mit solchen Mandaten kann J.P. Morgan Private Bank direkt in Aktien investieren, die von Unternehmen ausgegeben werden, die ihren Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat haben und deren Aktien zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, der sich in einem EU-Mitgliedstaat befindet oder in einem solchen betrieben wird.
Die J.P. Morgan Private Bank investiert in der Regel indirekt in Aktien über von Dritten verwaltete Portfolios (d. h. Investmentfonds und börsengehandelte Fonds) und investiert auch direkt in Aktien über separat verwaltete Mandate, für die ein externer Anlageberater ernannt wird (zusammen „Drittportfolios“).
Darüber hinaus hat die J.P. Morgan Private Bank die Anlageverwaltung bestimmter Aktienportfolios mit Verwaltungsmandat an J.P. Morgan Asset Management (UK) Limited („JPMAM“) oder externe Vermögensverwalter delegiert. Diese Richtlinie zur Aktionärsmitwirkung gilt nur für Mitwirkungshandlungen, die unmittelbar von der J.P. Morgan Private Bank ausgeübt werden.
Informationen zum Mitwirkungsansatz von JPMAM finden Sie auf unserer Website: https://am.jpmorgan.com/gb/en/asset-management/per/about-us/investment-stewardship/
Wie wir die Unternehmen überwachen, in die wir investieren
Die J.P. Morgan Private Bank überwacht die Beteiligungsunternehmen nicht direkt. Die J.P. Morgan Private Bank überwacht jedoch Drittportfolios, einschließlich des Ansatzes von Beratern oder Managern der Drittportfolios („Manager des Drittportfolios“) für die Überwachung von Beteiligungsunternehmen.
Vor dem Onboarding eines Drittportfolios führt die J.P. Morgan Private Bank eine detaillierte Due-Diligence-Prüfung anhand qualitativer und quantitativer Bewertungen durch. Dabei werden unter anderem die Anlagevorteile, die Eignung anhand von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sowie die Erwägungen und Prioritäten hinsichtlich der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen („PAI“) des Drittportfolios überprüft. Die entsprechenden Informationen werden von den Due-Diligence-Teams erfasst und analysiert, bis die Due-Diligence- und Portfoliomanagement-Teams davon überzeugt sind, dass genügend Informationen vorliegen, um die Onboarding-Kriterien der J.P. Morgan Private Bank zu erfüllen. Anschließend werden die Informationen dem Investment Review Committee vorgelegt, das darüber entscheidet, ob das betreffende Drittportfolio genehmigt wird.
Genehmigte Drittportfolios werden regelmäßig überwacht. Die Due-Diligence- und Portfoliomanagement-Teams führen einen kontinuierlichen Dialog mit den Managern der Drittportfolios, der verschiedene Fragen umfasst, um die zuvor bereitgestellten Informationen zu beurteilen und zu überprüfen. Die Due-Diligence- und Portfoliomanagement-Teams überprüfen regelmäßig die gesammelten Informationen, die sie über Drittportfolios erhalten haben, und nehmen Zwischenbewertungen vor. Diese Bewertungen beinhalten unter anderem die Umsetzung der erklärten Strategie durch den Manager des Drittportfolios, die Erfüllung der ESG-Kriterien (einschließlich der Prüfung von Informationen zu ESG/PAI), finanzielle und nichtfinanzielle Performance-Daten und Risiken, die Kapitalstruktur und die Corporate Governance sowie die Beurteilung der Beteiligungsunternehmen durch den Manager des Drittportfolios. Aufgrund dieser Überprüfungen erfolgt eine Empfehlung zur Überwachung, Überprüfung, Beendigung oder Beibehaltung des Genehmigungsstatus an das Investment Performance Governance Committee der J.P. Morgan Private Bank. Dieser Ausschuss kann die Empfehlung anfechten und dann entweder genehmigen oder ablehnen.
Wie wir mit den Unternehmen zusammenarbeiten, in die wir investieren
Die J.P. Morgan Private Bank verfolgt (aufgrund der Art ihres Private-Wealth-Geschäfts und ihres Kundenstamms) keine direkten Aktivitäten zur Aktionärsmitwirkung bei Beteiligungsunternehmen. Die J.P. Morgan Private Bank steht jedoch im Rahmen der oben beschriebenen Auswahl- und laufenden Überwachungsverfahren sowohl vor als auch während des Anlagezeitraums im Dialog mit den Managern der Drittportfolios. Dazu gehört auch die Anforderung von Informationen darüber, wie die Manager der Drittportfolios an die Zusammenarbeit mit Beteiligungsunternehmen herangehen.
Die Due-Diligence-Teams sammeln die Informationen über Drittportfolios mithilfe von Informationsanfragen und Fragebögen. Diese Fragebögen können Informationsanfragen über die ESG-Integration und das Engagement/Stewardship sowie andere Ad-hoc- oder thematische Fragebögen umfassen.
Stimmrechte und Einsatz von Stimmrechtsberatern
Derzeit übt die J.P. Morgan Private Bank keine Stimmrechte für Kunden aus. Kunden von JPMSE, Niederlassung Frankfurt, JPMSE, Niederlassung Mailand und JPMSE, Niederlassung Madrid können jedoch ihre Stimmrechte über die Anteile ausüben, die sie in ihren Anlageverwaltungskonten bei diesen Niederlassungen halten.
Zukünftig kann die Ausübung von Stimmrechten über externe Berater (entweder externe Unternehmen, verbundene Unternehmen oder eine Kombination davon) abgewickelt werden.
Tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte
Die Richtlinie der J.P. Morgan Private Bank für Interessenkonflikte gilt für alle ihre Mitwirkungshandlungen.
Die vorliegende Darstellung derAusführungsgrundsätze bietet einen Überblick über die Grundsätze der Auftragsausführung, welche die Bank im Rahmen ihrer Verpflichtung, für die bestmögliche Ausführung der Aufträge des Kunden zu sorgen, festgelegt hat (die Ausführungsgrundsätze).
J.P. Morgan SE
Nachstehend ist das Beschwerdeverfahren dargelegt, das für alle in Deutschland regulierten Rechtsträger1 des Unternehmens gilt. Die Beschwerderichtlinie des Unternehmens hat die faire, konsequente und umgehende Bearbeitung zum Ziel.
Meldung einer Beschwerde
Wenn Sie als Kunde bzw. potenzieller Kunde eines regulierten Rechtsträgers des Unternehmens in Deutschland nicht zufrieden sind oder eine Beschwerde zu einem Produkt oder einer Dienstleistung haben, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner bei JP Morgan, des Vertriebs bzw. der Kundenbetreuung auf. Sie können sich ebenfalls schriftlich an die unten stehende Adresse wenden.
J.P. Morgan SE
Complaints Management
TaunusTurm
Taunustor 1
60310 Frankfurt am Main
complaints.management.germany@jpmorgan.com
Bearbeitung Ihrer Beschwerde
Das Unternehmen verfügt über interne Richtlinien zur Bearbeitung von Beschwerden. Nach Eingang der Beschwerde werden wir das Problem so schnell und konsequent wie möglich lösen. Die Beschwerde wird unverzüglich bestätigt und vom Beschwerdemanagement untersucht, das von den Funktionsbereichen und Sachverhalten der Beschwerde unabhängig ist. Wir halten Sie während der Untersuchung auf dem Laufenden und bemühen uns, Ihnen eine fundierte Antwort zu erteilen. Nach Abschluss der Untersuchung ist es unser Ziel, Ihnen so schnell wie möglich eine endgültige Antwort zukommen zu lassen. Im Falle einer Beschwerde im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten wird das Unternehmen die einschlägigen Bestimmungen der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) einhalten, die in § 62 ZAG (15/35 Arbeitstage für die Beantwortung) in Deutschland umgesetzt ist. Darüber hinaus überprüft die unabhängige Compliance-Funktion im Falle von MiFID-Beschwerden (d. h. Beschwerden im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapier- oder Nebendienstleistungen) die Beschwerdedaten und deren Lösung, um sicherzustellen, dass alle Risiken und Probleme identifiziert und angegangen werden. Das Unternehmen führt Aufzeichnungen über die bei ihr eingegangenen Beschwerden und die zu ihrer Lösung ergriffenen Maßnahmen.
Bei Bedarf übermittelt JP Morgan Informationen zu Ihrer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige deutsche Aufsichtsbehörde.
Alternative Streitbeilegung
Falls wir nicht in der Lage waren, eine Lösung für Ihre Beschwerde zu finden, oder wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an das Ombudsmannverfahren des Bundesverbands deutscher Banken weiterleiten.
Weitere Informationen zum Ombudsmannverfahren finden Sie hier: https://bankenombudsmann.de/. Kontaktdaten:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken:
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 1663-3166
Fax: +49 (0) 30 1663-3169
ombudsmann@bdb.de
https://bankenombudsmann.de/
Näheres regelt die jeweilige „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder im Internet unter www.bankenverband.de eingesehen werden kann.
Beschwerden können auch an die zuständige Aufsichtsbehörde gerichtet werden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Dienstsitz Bonn:
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Dienstsitz Frankfurt am Main:
Marie-Curie-Str. 24–28
60439 Frankfurt am Main
1 J.P. Morgan SE.
Erscheinungsdatum: 30 Juni, 2023
Erscheinungsdatum: 22. Januar 2022
Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken - Veröffentlichung auf den Internetseiten (Artikel 3 Offenlegungs-Verordnung)
Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ("Offenlegungs-Verordnung") verlangt von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern, auf ihren Internetseiten Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageentscheidungsprozessen bzw. bei der der Anlageberatung zu veröffentlichen.
"Nachhaltigkeitsrisiko" wird in der Offenlegungs-Verordnung als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung definiert, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben kann.
Beispiele für solche Nachhaltigkeitsrisiken sind:
- Ökologische Nachhaltigkeitsrisiken, wie z. B. Klimawandel, Kohlenstoffemissionen, Luftverschmutzung, steigender Meeresspiegel oder Überschwemmungen an der Küste, Waldbrände;
- Soziale Nachhaltigkeitsrisiken, wie z. B. Menschenrechtsverletzungen, Menschenhandel, Kinderarbeit oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts;
- Nachhaltigkeitsrisiken bei der Unternehmensführung, wie z. B. ein Mangel an Diversität auf Ebene des Vorstands oder Verwaltungsrats, eine Verletzung oder Einschränkung der Aktionärsrechte, Gesundheits- und Sicherheitsbedenken für die Belegschaft oder schlechte Schutzmaßnahmen für personenbezogene Daten oder IT-Sicherheit.
J.P. Morgan SE (die "Bank") berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageentscheidungen für alle diskretionären Anlageverwaltungsmandate und –strategien. Ebenso berücksichtigt die Bank Nachhaltigkeitsrisiken bei der nicht-diskretionäre Anlageberatung, in Bezug auf alle Publikumsfonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren - "OGAW") als auch alternative Investmentfonds ("AIF"). Die Handhabung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageentscheidung und Anlageberatung wurde auch in den Grundsätzen der Bank als auch in den Arbeitsanweisungen unternehmensweit dokumentiert.
Die Portfoliomanager der Bank werden mit Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken versorgt und werden gebeten, diese bei ihren Anlageentscheidungen zu berücksichtigen. Bei der nicht-diskretionären Anlageberatung in Bezug auf von der Bank überwachte OGAW oder AIF werden Nachhaltigkeitsrisiken bereits im Rahmen der Due Diligence bzw. der Fondsauswahl mit berücksichtigt. Für kundenspezifische, individuelle Anlageverwaltungsmandate, die auf Basis von standardmäßigen Anlageverwaltungsmandaten durch vom Kunden vorgegebene Anlagerestriktionen angepasst werden, hat die Bank Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageentscheidung für die standardmäßigen Anlageverwaltungsmandate mit berücksichtigt, so dass individuelle Anpassungen eines Mandats an spezifische Kundenwünsche das Nachhaltigkeitsrisikoprofil eines Anlageportfolios verändern können. Ein Nachhaltigkeitsrisiko als solches würde die Bank nicht daran hindern, eine Anlage zu tätigen oder zu empfehlen. Es wird vielmehr im Rahmen des gesamten Risikomanagements der Bank erfasst und ist eines von vielen Risiken, die je nach spezifischer Anlagemöglichkeit für die Risikobestimmung der Bank relevant sein können.
Einen Link zur jeweiligen Offenlegungserklärung für andere Bereiche der Aktivitäten von JPMSE außerhalb des Wealth Management finden Sie hier.
J.P. Morgan (Suisse) SA
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?
Ja, die J.P. Morgan (Schweiz) AG ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung „Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern“ zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.
GÜLTIG AB 7. NOVEMBER 2022
Diese Broschüre beschreibt die möglichen Szenarien, in denen JP Morgan (Suisse) SA dazu berechtigt oder dazu verpflichtet ist, bestimmte Informationen an Dritte oder verbundene Unternehmen weiterzugeben.
Die Broschüre kann von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden, um Änderungen in unserer Geschäftspraxis bezüglich der Offenlegung von Kundendaten in der Schweiz oder im Ausland sowie Änderungen der geltenden Rechtssituation Rechnung zu tragen. Wir empfehlen Ihnen, diese Broschüre sorgfältig zu lesen und diese Seite regelmäßig zu überprüfen, um sich über alle eventuellen Änderungen zu informieren.
Ein Engagement an den Finanzmärkten ist mit zahlreichen Risiken verbunden, die der Anleger kennen sollte, bevor er eine Anlageentscheidung trifft. Unsere Kundinnen und Kunden (der „Kunde“ oder „Anleger“ oder „Sie“) auf Faktoren hinzuweisen, die das Risiko oder die Komplexität einer bestimmten Anlageform im Vergleich zu herkömmlichen Anlageformen erhöhen, gehört zu den Geschäftsgrundsätzen von J.P. Morgan (Suisse) SA (die „Bank“ oder „J.P. Morgan“ oder „wir“). Die vorliegende Risikoaufklärungsbroschüre ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden von J.P. Morgan (die „Bedingungen für Privatkunden“).